AGB
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Bauleistungen zwischen FixGleisbau Bochum und dem Auftraggeber. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie aus dem zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis. Nachträglich vereinbarte Leistungen werden gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Rechtzeitige Bereitstellung des Arbeitsbereichs und der erforderlichen Freigaben
- Beantragung und Sicherstellung der vereinbarten Sperrpausen
- Bekanntgabe vorhandener Leitungen, Kabel und Bestandsanlagen
- Zugang zu Lager- und Aufstellflächen sowie Zufahrten
§ 5 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine setzen die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten voraus. Verzögerungen infolge nicht freigegebener Sperrpausen, Witterung oder unvorhergesehener Bestandssituationen verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Aufmaß oder zum vereinbarten Pauschalpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Abschlagszahlungen können nach Leistungsstand verlangt werden.
§ 7 Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung, bei Bedarf abschnittsweise. Nimmt der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch, gilt sie als abgenommen.
§ 8 Mängelansprüche
Es gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit nicht die VOB/B wirksam vereinbart ist. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 9 Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Arbeitssicherheit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz- und Sicherungsvorschriften im Gleisbereich. Bei Gefahr für Personen sind wir berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Bochum. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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